Ihr Partner für fachgerechte und gesetzeskonforme Feuerungskontrollen

Werden Sie von Ihrer Stadt oder Gemeinde aufgefordert, bei Ihrer Heizungsanlage eine Feuerungskontrolle, Emissionsmessung oder Sichtkontrolle durchführen zu lassen? Gerne unterstützen wir Sie dabei zuverlässig und gemäss den geltenden gesetzlichen Vorgaben.

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Für welche Feuerungsanlagen sind wir tätig?

Unsere Feuerungskontrollen umfassen eine Vielzahl von Feuerungsanlagen. Je nach System führen wir Emissionsmessungen oder Sichtkontrollen gemäss den geltenden Vorschriften durch.

  • Öl- und Gasheizungen: Emissionsmessung gemäss der Luftreinhalteverordnung (LRV), in der Regel alle zwei Jahre.
  • Stückholz-, Pellet- und Schnitzelheizungen: Feuerungskontrolle und Emissionsmessung bei Holzzentralheizungen bis 70 kW gemäss den gesetzlichen Vorgaben.
  • Cheminées und Cheminéeöfen: Sichtkontrolle abhängig von Nutzung und Anlagetyp gemäss den geltenden Vorschriften.
  • Kachelöfen, Kochherde und Tragöfen: Sichtkontrolle bei regelmässigem Gebrauch. Holzfeuerungen mit geringem Jahresverbrauch unterliegen in der Regel keiner periodischen Kontrollpflicht.

Kontrolle, Emissionen und Betriebssicherheit

Die Feuerungskontrolle leistet einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie zur Betriebssicherheit Ihrer Feuerungsanlage. Durch die regelmässige Überprüfung der Emissionen können überhöhte Schadstoffwerte erkannt und entsprechende Massnahmen eingeleitet werden.

Neben der Emissionsmessung gehören auch Sichtkontrollen zur Beurteilung des Anlagenzustands und der ordnungsgemässen Nutzung. Die Kontrollen erfolgen gemäss den Vorgaben der zuständigen Behörden und der Gebäudeversicherung.

Beratung zu Feuerungskontrolle und Heizungsbetrieb

Neben der Durchführung der Feuerungskontrolle beraten wir Sie auch bei allgemeinen Fragen rund um den Betrieb Ihrer Feuerungsanlage. Dazu gehören Hinweise zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, zur korrekten Nutzung von Holzfeuerungen sowie zur Vermeidung unnötiger Emissionen.

Alle Arbeiten werden termingerecht, fachlich korrekt und gemäss den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.

Wo sind wir tätig?​

Die Flachsmann Kaminfeger AG ist mit Standorten in Winterthur, Glattfelden und Kloten vertreten. Von dort aus betreuen wir Kundinnen und Kunden in zahlreichen Gemeinden im Kanton Zürich und den angrenzenden Regionen.

Wir würden uns freuen, auch für Sie im Bereich Feuerungskontrolle tätig zu sein.

Flachsmann Kaminfeger AG Winterthur

Flachsmann Kaminfeger AG Glattfelden

Flachsmann Kaminfeger AG Kloten

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum ist eine Feuerungskontrolle vorgeschrieben?

Die Feuerungskontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass Feuerungsanlagen die geltenden Emissionsgrenzwerte einhalten. Sie dient dem Schutz von Umwelt und Gesundheit sowie der sicheren Nutzung der Heizungsanlage.

Bei der Emissionsmessung werden Abgaswerte technisch gemessen. Die Sichtkontrolle erfolgt durch eine fachliche Beurteilung der Anlage, des Betriebszustands und der Nutzung, insbesondere bei Einzelraumfeuerungen.

Gas- und Ölheizungen sowie Holzzentralheizungen sind in der Regel alle zwei Jahre kontroll- bzw. messpflichtig. Die genauen Intervalle richten sich nach Anlagetyp, Leistung und den kantonalen Vorgaben.

Häufige Ursachen sind feuchtes Brennholz, falsche Bedienung oder eine unzureichende Luftzufuhr. Die Feuerungskontrolle hilft dabei, solche Probleme zu erkennen und zu vermeiden.

Ja. In der Regel werden Eigentümerinnen und Eigentümer von der zuständigen Behörde zur Durchführung der Feuerungskontrolle aufgefordert. Gerne übernehmen wir die Kontrolle für Sie nach Terminvereinbarung.

Bachs, Bassersdorf, Boppelsen, Brütten, Buchs, Bülach, Dägerlen, Dällikon, Dänikon, Dielsdorf, Dietlikon, Dinhard, Eglisau, Elgg, Ellikon an der Thur, Elsau, Embrach, Fehraltorf, Freienstein-Teufen, Glattbrugg, Glattfelden, Hagenbuch, Hettlingen, Hochfelden, Hofstetten, Höri, Hüntwangen, Hüttikon, Illnau-Effretikon, Kloten, Kyburg, Lindau, Lufingen, Neerach, Neftenbach, Niederglatt, Niederhasli, Niederweningen, Nürensdorf, Oberembrach, Oberglatt, Oberweningen, Opfikon, Otelfingen, Pfungen, Rafz, Regensberg, Regensdorf, Rickenbach, Rorbas, Rümlang, Schöfflisdorf, Seuzach, Stadel, Steinmaur, Winterthur, Wallisellen, Wasterkingen, Weiach, Wiesendangen, Wil ZH, Winkel, Zell.