Ihr Partner für fachgerechte und gesetzeskonforme Feuerungskontrollen
Werden Sie von Ihrer Stadt oder Gemeinde aufgefordert, bei Ihrer Heizungsanlage eine Feuerungskontrolle, Emissionsmessung oder Sichtkontrolle durchführen zu lassen? Gerne unterstützen wir Sie dabei zuverlässig und gemäss den geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Für welche Feuerungsanlagen sind wir tätig?
Unsere Feuerungskontrollen umfassen eine Vielzahl von Feuerungsanlagen. Je nach System führen wir Emissionsmessungen oder Sichtkontrollen gemäss den geltenden Vorschriften durch.
- Öl- und Gasheizungen: Emissionsmessung gemäss der Luftreinhalteverordnung (LRV), in der Regel alle zwei Jahre.
- Stückholz-, Pellet- und Schnitzelheizungen: Feuerungskontrolle und Emissionsmessung bei Holzzentralheizungen bis 70 kW gemäss den gesetzlichen Vorgaben.
- Cheminées und Cheminéeöfen: Sichtkontrolle abhängig von Nutzung und Anlagetyp gemäss den geltenden Vorschriften.
- Kachelöfen, Kochherde und Tragöfen: Sichtkontrolle bei regelmässigem Gebrauch. Holzfeuerungen mit geringem Jahresverbrauch unterliegen in der Regel keiner periodischen Kontrollpflicht.
Kontrolle, Emissionen und Betriebssicherheit
Die Feuerungskontrolle leistet einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie zur Betriebssicherheit Ihrer Feuerungsanlage. Durch die regelmässige Überprüfung der Emissionen können überhöhte Schadstoffwerte erkannt und entsprechende Massnahmen eingeleitet werden.
Neben der Emissionsmessung gehören auch Sichtkontrollen zur Beurteilung des Anlagenzustands und der ordnungsgemässen Nutzung. Die Kontrollen erfolgen gemäss den Vorgaben der zuständigen Behörden und der Gebäudeversicherung.
Beratung zu Feuerungskontrolle und Heizungsbetrieb
Neben der Durchführung der Feuerungskontrolle beraten wir Sie auch bei allgemeinen Fragen rund um den Betrieb Ihrer Feuerungsanlage. Dazu gehören Hinweise zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, zur korrekten Nutzung von Holzfeuerungen sowie zur Vermeidung unnötiger Emissionen.
Alle Arbeiten werden termingerecht, fachlich korrekt und gemäss den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.
Wo sind wir tätig?
Die Flachsmann Kaminfeger AG ist mit Standorten in Winterthur, Glattfelden und Kloten vertreten. Von dort aus betreuen wir Kundinnen und Kunden in zahlreichen Gemeinden im Kanton Zürich und den angrenzenden Regionen.
Wir würden uns freuen, auch für Sie im Bereich Feuerungskontrolle tätig zu sein.
Flachsmann Kaminfeger AG Winterthur
- Wülflingerstr. 62 CH-8400 Winterthur
- 052 222 21 57
- info@flachsmann-kaminfeger.ch
Flachsmann Kaminfeger AG Glattfelden
- Schachemerstr. 1 CH-8192 Glattfelden
- 043 810 75 25
- info@flachsmann-kaminfeger.ch
Flachsmann Kaminfeger AG Kloten
- Hohrainlistrasse 15, 8302 Kloten
- 044 813 75 75
- info@flachsmann-kaminfeger.ch
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum ist eine Feuerungskontrolle vorgeschrieben?
Die Feuerungskontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass Feuerungsanlagen die geltenden Emissionsgrenzwerte einhalten. Sie dient dem Schutz von Umwelt und Gesundheit sowie der sicheren Nutzung der Heizungsanlage.
Was ist der Unterschied zwischen Emissionsmessung und Sichtkontrolle?
Bei der Emissionsmessung werden Abgaswerte technisch gemessen. Die Sichtkontrolle erfolgt durch eine fachliche Beurteilung der Anlage, des Betriebszustands und der Nutzung, insbesondere bei Einzelraumfeuerungen.
Wie oft muss eine Feuerungskontrolle durchgeführt werden?
Gas- und Ölheizungen sowie Holzzentralheizungen sind in der Regel alle zwei Jahre kontroll- bzw. messpflichtig. Die genauen Intervalle richten sich nach Anlagetyp, Leistung und den kantonalen Vorgaben.
Warum können bei Holzfeuerungen erhöhte Emissionen entstehen?
Häufige Ursachen sind feuchtes Brennholz, falsche Bedienung oder eine unzureichende Luftzufuhr. Die Feuerungskontrolle hilft dabei, solche Probleme zu erkennen und zu vermeiden.
Muss ich bei einer Aufforderung der Gemeinde selbst aktiv werden?
Ja. In der Regel werden Eigentümerinnen und Eigentümer von der zuständigen Behörde zur Durchführung der Feuerungskontrolle aufgefordert. Gerne übernehmen wir die Kontrolle für Sie nach Terminvereinbarung.
In welchen Gemeinden führen wir Feuerungskontrollen durch?
Bachs, Bassersdorf, Boppelsen, Brütten, Buchs, Bülach, Dägerlen, Dällikon, Dänikon, Dielsdorf, Dietlikon, Dinhard, Eglisau, Elgg, Ellikon an der Thur, Elsau, Embrach, Fehraltorf, Freienstein-Teufen, Glattbrugg, Glattfelden, Hagenbuch, Hettlingen, Hochfelden, Hofstetten, Höri, Hüntwangen, Hüttikon, Illnau-Effretikon, Kloten, Kyburg, Lindau, Lufingen, Neerach, Neftenbach, Niederglatt, Niederhasli, Niederweningen, Nürensdorf, Oberembrach, Oberglatt, Oberweningen, Opfikon, Otelfingen, Pfungen, Rafz, Regensberg, Regensdorf, Rickenbach, Rorbas, Rümlang, Schöfflisdorf, Seuzach, Stadel, Steinmaur, Winterthur, Wallisellen, Wasterkingen, Weiach, Wiesendangen, Wil ZH, Winkel, Zell.